Datenschutz ist Bürgerrecht: Brink zu Gast bei der Stuttgarter FDP

Im Mai 2016 wurde in der Europäischen Union die neue, europaweite Datenschutzverordnung beschlossen. Betroffen davon sind alle, besonders aber Betriebe, Verbände, Vereine und Behörden. Zwei Jahre Zeit gab es, sich darauf einzustellen. Am 25. Mai gilt die Verordnung, „Viele fragen sich: was kommt da auf uns zu?“, so der Kreisvorsitzende der FDP Stuttgart, Armin Serwani, bei einer Veranstaltung der Stuttgarter FDP zu diesem Thema am Mittwochabend.

v.l.n.r. Dr. Jan Havlik, stv. Kreisvorsitzender, Dr. Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter, Armin Serwani, Kreisvorsitzender und Regionalrat

Dazu war als prominenter Hauptredner der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, zur Stuttgarter FDP gekommen, um über die Absichten und Änderungen aufzuklären.

„Der Datenschutz wird in Deutschland nicht neu erfunden“, beruhigte Brink die fast hundert Zuhörerinnen und Zuhörer zu Beginn seines Vortrags. Er gab einen Überblick über die Entwicklung des Datenschutzes seit den 70er Jahren, das in der Definition des „Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung“ durch das Bundesverfassungsgericht in den 80er Jahren seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Gleichzeitig sei aus seiner Sicht die immer wieder aufkommende Diskussion zur Abwägung von Datenschutz und Innerer Sicherheit aus seiner Sicht problematisch. „Das Ziel muss sein, von beiden Seiten möglichst viel zu erhalten“, stellte Brink fest.

Mit dem Beginn des digitalen Zeitalters sei die Menge der Daten über den Einzelnen gewaltig angewachsen. „Die Digitalisierung ist bis ins eigene Heim vorgedrungen“, so Brink und erinnerte an Einrichtung wie SmartHome, SmartCar und digitale Tageszeitungen. „Wir und unser Verhalten werden viel häufiger sichtbar sein“, so Brink. Gerade vor diesem Hintergrund sei es nach seinen Aussagen wichtig, den Datenschutz als Bürgerrecht zu erhalten.

Eine Besonderheit, so Brink, sei, dass die neue Datenschutzverordnung in ganz Europa gelte. Dinge wie das Recht auf Kenntnis der eigenen Daten bei Firmen und Behörden und Gewährleistung von Sicherheit bei der Datenübertragung, aber auch das Recht auf wirkliches Löschen und die Einwilligung bei der Erhebung gälten ab Freitag für alle. Das heißt eben auch für Kunden- und Behördendaten und Mitgliederdaten bis hin zum kleinsten Verein. Und darin sehen viele ein Problem. Zu Recht, wenn man die massiven Bußgelder ansieht, die im Falle der Verstöße drohen. Neu sei nach Aussage Brinks, dass seine Behörde diese Bußgelder nun verhängen müsse. Offen gestaltet sich hingegen die Tatsache, dass sich ab Freitag eine Reihe von Abmahnvereinen und findigen Anwälten auf die Suche nach Verstößen machten, um eigene Forderungen zu erheben. Hier konnte der Datenschutzbeauftragte zumindest teilweise beruhigen: „Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg sieht sich als Beratungsinstanz“, bot Brink an. Die Verhältnismäßigkeit sei auch bei der Ahndung von Verstößen zu wahren. Sorgfalt im Umgang mit fremden Daten ist also mehr angebracht denn je, so Brink, und erinnerte abschließend daran, dass Datenschutz ein Bürgerrecht sei.