Stuttgarter FDP begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgericht – Skudelny (FDP): „Diese Klatsche“ hätte sich die Union ersparen können

Die Stuttgarter FDP begrüßt das heutige Bundesverfassungsgerichtsurteil, in dem die steuerliche Ungleichbehandlung durch die jetzige Regelung des Ehegatten-splittings von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt wurde.
„Die FDP setzt sich schon lange für die volle Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten ein – auch im Steuerrecht. Das Urteil bestätigt jetzt Haltung der FDP“, so der Stuttgarter FDP-Kreisvorsitzende Armin Serwani. „Wichtig ist jetzt, dass das Urteil auch zügig umgesetzt wird.“

Mit Blick auf den Berliner Koalitionspartner kommentiert die Stuttgarter FDP-Bundestagskandidatin Judith Skudelny, MdB: „Diese Klatsche vom Bundesverfassungsgericht hätte sich die Union sparen können. Noch auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember 2012 wurde die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe abgelehnt. Dabei war offensichtlich, dass die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist.“

„Es war die ganze Legislaturperiode mehr als peinlich, dass CDU und CSU nicht von sich aus zu der von den Liberalen geforderten Gesetzesänderung bereit waren“, ergänzt Serwani. Der FDP-Kreisverband schließt sich den Worten von Außenminister Westerwelle an: „Es ist an der Zeit, dass das deutsche Steuerrecht so modern wird wie unsere Gesellschaft.“